Herzlich Willkommen



auf der Internetseite der CSR-Rechtsanwaltskanzlei! Hier finden Sie einen Überblick über unsere Tätigkeiten, insbesondere auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Bei weiteren Fragen dürfen Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per Fax oder E-Mail zur Verfügung.





News



AG Augsburg: Strafbefehl in Höhe von 4.500 € für illegales Filesharing von Pornofilmen
erstellt von RA Schmietenknop am 01.11.2012 um 11:00 Uhr

Das AG Augsburg hat mit einem mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gegen einen Filesharer verhängt. Dieser hatte insgesamt 24 Pornofilme im Rahmen illegalen Filesharings öffentlich zugänglich gemacht. Der Filesharer muss nun eine Geldstrafe von insgesamt 4.500 € zahlen. Darüber hinaus wurde im Strafbefehl die Einziehung des sichergestellten Rechners angeordnet. Dieser Vorgang verdeutlicht erneut, dass das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen – insbesondere von Pornofilmen – kein Kavaliersdelikt ist.


CSR-Rechtsanwaltskanzlei setzt Ansprüche Ihrer Mandanten innerhalb Verjährungsfrist durch
erstellt von RA Schmietenknop am 15.08.2012 um 10:00 Uhr

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei hat im Rahmen urheberrechtlicher Abmahnungen immer darauf hingewiesen, dass sie die Ansprüche ihrer Mandanten innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist durchsetzen werde. Dementsprechend werden aktuell Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen, insbesondere aus dem Jahr 2009, erfolgreich durchgesetzt, so z.B. AG Bochum, Urteil vom 18.10.2012, Az. 47 C 381/12; AG München, Beschluss vom 14.08.2012, Az. 161 C 10662/12; AG München, Beschluss vom 15.11.2012, Az. 155 C 25011/12; AG München, Beschluss vom 14.11.2012, Az. 161 C 22814/12; AG München, Beschluss vom 15.11.2012, Az. 155 C 25012/12; AG Köln, Az. 137 C 243/12); AG Ratzeburg, Beschluss vom 19.08.2011, Az. 161 7 C 165/11.


Vollstreckungsbescheide gegen Empfänger urheberrechtlicher Abmahnungen erwirkt
erstellt von RA Schmietenknop am 23.06.2011 um 13:00 Uhr

Im Wege der auf dieser Seite bereits beschriebenen Forderungsdurchsetzung hat die CSR-Rechtsanwaltskanzlei nunmehr auch erste Vollstreckungsbescheide gegen Empfänger urheberrechtlicher Abmahnungen erwirkt. Durch diese Vollstreckungsbescheide werden die abgemahnten Verletzer von Urheberrechten in Internet-Tauschbörsen zur Zahlung  außergerichtlicher Anwaltsgebühren sowie weiterer Verfahrenskosten verpflichtet. Die Vollstreckung erfolgt im Einzelfall  durch den Gerichtsvollzieher.

Zum Vollstreckungsbescheid...


Mahnbescheide gegen Empfänger urheberrechtlicher Abmahnungen beantragt
erstellt von RA Schmietenknop am 23.06.2011 um 12:00 Uhr

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag ihrer Mandantschaft Mahnbescheide gegen Empfänger urheberrechtlicher Abmahnungen beantragt. Mit diesem Schritt setzt die CSR-Rechtsanwaltskanzlei die in den einzelnen Abmahnschreiben bereits angekündigte Forderungsdurchsetzung  innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist um.


Einstweilige Verfügungen gegen Filesharer durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei
erstellt von RA Schmietenknop am 13.04.2011 um 12:00 Uhr

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei hat erneut im Auftrag Ihrer Mandanten einstweilige Verfügungen gegenüber Empfängern urheberrechtlicher Abmahnungen erwirkt, so z.B. LG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2011, Az. 308 O 46/11. Hierbei haben die Antragsgegner die Verfahrenskosten zu tragen, in oben genanntem Fall aus einem Streitwert von € 15,000,00.

Zu den Verfügungen...


LG Berlin: Keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 €
erstellt von RA Schmietenknop am 21.03.2011 um 12:00 Uhr

Das Landgericht Berlin hat – wie auch eine Vielzahl anderer Amts- und Landgerichte zuvor - bestätigt, dass eine Begrenzung der Anwaltskosten gemäß § 97a Abs. 2 UrhG beim öffentlichen Zugänglichmachen umfangreicher Filmdateien in Internettauschbörsen nicht stattfindet, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 16 O 433/10. Hierbei wurde das Vorliegen einer „nur unerheblichen Rechtsverletzung“ von Seiten des Gerichts abgelehnt, da das öffentliche Zugänglichmachen der verfahrensgegenständlichen Filmdatei innerhalb der relevanten Verwertungsphase (im zu entscheidenden Fall noch vor Start des DVD-Verkaufs) erfolgte.